Schleppbetrieb und Übernachtung in Altes Lager im November verboten

ab Montag, den 2. November bis vorerst zum 30.11.2020  gilt:

  • Der Schleppbetrieb am Sonderlandeplatz Altes Lager untersagt. Das gilt für Veranstaltungen des Vereins in Gruppen mit Windenschlepp oder F-Schlepp.
  • Die Übernachtung auf unserem Vereinsgelände ist auch im Zelt oder Wohnwagen verboten. Das Verbot der Übernachtung in den Gemeinschaftsschlafräumen des Vereinsheimes besteht fort.
    • Ein Betretungsverbot für das Vereinsgelände erlassen wir nicht. Wir rufen Euch aber auf, auf nicht erforderliche privaten Reisen zu verzichten.