Ab 15. Mai darf geflogen werden

kontaktloser Breiten- und Freizeitsport im Freien erlaubt

Die aktuelle Corona Schutzverordnung des Landes Brandenburg erlaubt es uns, ab 15. Mai wieder den Trainingsbetrieb fürs Drachen- und Gleitschirmfliegen aufzunehmen. Wir haben als Vorstand festgelegt, was beim Aufenhalt auf dem Vereinsgelände und während des Flugbetriebes zwingend zu beachten ist.

Bitte nehmt unsere Festlegungen zu Kenntnis und beachtet diese

Weiterhin kein Schleppbetrieb möglich

geänderte Verordnung der Landesregierung Brandenburgs

Die Landesregierung Brandenburgs hat am 18. April getagt und Ihre Beschlüsse zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung veröffentlicht. U.a. heißt es hier: 

Zusammenkünfte in Vereinen – unabhängig ob Sportverein oder sonstiger Verein – sind weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit (zum Beispiel Tennis oder Golf) ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann.“ 

Deshalb treffen wir als Vorstand bis auf Widerruf die folgenden Festlegungen:

  • Windenschleppbetrieb und UL- Schleppbetrieb für den Verein sind am Sonderlandeplatz Altes Lager nicht gestattet
  • Wir verbieten Camping Übernachtungen auf dem Vereinsgelände und Übernachtungen in den Gemeinschaftsschlafräumen
  • Versammlungen, Arbeitseinsätze und andere Zusammenkünfte werden weiterhing nicht durchgeführt

Vereinsaktivitäten ruhen

Liebe Pilotinnen und Piloten,

angesichts der Corona Krise legen wir als geschäftsführender Vorstand fest, dass alle Vereinsaktivitäten ruhen. Wir führen als Verein  keine Versammlungen, keine Arbeitseinsätze und keinen Schleppbetrieb durch. Diese Festlegung gilt vorerst bis zum 19. April 2020.