Ab 15. Mai darf geflogen werden

kontaktloser Breiten- und Freizeitsport im Freien erlaubt

Die aktuelle Corona Schutzverordnung des Landes Brandenburg erlaubt es uns, ab 15. Mai wieder den Trainingsbetrieb fürs Drachen- und Gleitschirmfliegen aufzunehmen. Wir haben als Vorstand festgelegt, was beim Aufenhalt auf dem Vereinsgelände und während des Flugbetriebes zwingend zu beachten ist.

Bitte nehmt unsere Festlegungen zu Kenntnis und beachtet diese