Weiterhin kein Schleppbetrieb möglich

geänderte Verordnung der Landesregierung Brandenburgs

Die Landesregierung Brandenburgs hat am 18. April getagt und Ihre Beschlüsse zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung veröffentlicht. U.a. heißt es hier: 

Zusammenkünfte in Vereinen – unabhängig ob Sportverein oder sonstiger Verein – sind weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit (zum Beispiel Tennis oder Golf) ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann.“ 

Deshalb treffen wir als Vorstand bis auf Widerruf die folgenden Festlegungen:

  • Windenschleppbetrieb und UL- Schleppbetrieb für den Verein sind am Sonderlandeplatz Altes Lager nicht gestattet
  • Wir verbieten Camping Übernachtungen auf dem Vereinsgelände und Übernachtungen in den Gemeinschaftsschlafräumen
  • Versammlungen, Arbeitseinsätze und andere Zusammenkünfte werden weiterhing nicht durchgeführt