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Drachenflieger Club Berlin e.V.

Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Hängegleiter- und Gleitsegel-Flugsports in Berlin und Brandenburg.

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Finanzordnung des DCB

     
§ 1
                   
Mitgliedsbeitrag DCB

Der Mitgliedsbeitrag für den DCB beträgt  pro Jahr 135,00 EURO.

Neue Mitglieder können zum Beginn oder während eines Quartals in  den DCB eintreten.
Sie entrichten im ersten Jahr einen anteiligen Jahresbeitrag wie folgt:

Eintritt zum bzw. im 1. Quartal eines Jahres:     135,00 €
Eintritt zum bzw. im 2. Quartal eines Jahres      102,00 €
Eintritt zum bzw. im 3. Quartal eines Jahres        68,00 €
Eintritt zum bzw. im 4. Quartal eines Jahres        34,00 €

Für Jugendliche bis 20 Jahre beträgt der Jahresbeitrag  80,00 €. Die Quartalsaufteilung erfolgt
entsprechend anteilig dem Vollbeitrag.

Der Mitgliedsbeitrag für Modellflieger beträgt pro Jahr 40,00 €.

Der Mitgliedsbeitrag für den DGF beträgt pro Jahr  40,00

Der Ruhebeitrag (passive Mitgliedschaft) beträgt pro Jahr  15,50 €

Mitgliedsbeitrag IG F-Schlepp

Der Mitgliedsbeitrag der IG F-Schlepp beträgt pro Jahr 150,00 €.

Neue Mitglieder können zu Beginn oder während eines Quartals in den DCB/IG F-Schlepp eintreten. Sie entrichten im ersten Jahr einen anteiligen Jahresbeitrag wie folgt:

Eintritt zum bzw. im 1. Quartal eines Jahres:         150,00 €
Eintritt zum bzw. im 2. Quartal eines Jahres:         113,00 €
Eintritt zum bzw. im 3. Quartal eines Jahres            75,00 €
Eintritt zum bzw. im 4. Quartal eines Jahres            38,00 €

Für Jugendliche bis 20 Jahre beträgt der Jahresbeitrag  90,00 €.
Die Quartalsaufteilung erfolgt entsprechend anteilig dem Vollbeitrag.

Der Ruhebeitrag(passive Mitgliedschaft für die IG F-Schlepp beträgt pro Jahr 50,00 €.

IG F-Mitglieder, die uneingeschränkt auch an der Winde fliegen wollen, zahlen einen zusätzlichen  Mitgliedsbeitrag pro Jahr von  55,00 €.
Ansonsten zahlen IG  F-Mitglieder pro Winden-Schlepp die Gastgebühr von 8,00 € pro Schlepp bzw. Die Tageskarte ab 3 Schlepps von 20,00 €.

Mitgliedsbeitrag im DGF (Vereinsmitgliedschaft im DHV)

Der Mitgliedsbeitrag für den DGF beträgt pro Jahr 40,00 €.
           
                                                                    
§ 2

Aufnahmegebühr

Bei Eintritt in den DCB ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von derzeitig  100,00 €   an den Verein zu zahlen. Modellflieger zahlen  25,00 €.

Die Aufnahmegebühr wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag auf das Vereinskonto per Last-
schrift eingezogen.
Jugendliche bis 20 Jahre zahlen keine Aufnahmegebühr.

 

§ 3

Drachenlager

Der DCB hat auf dem Fluggelände „Altes Lager“ für seine Mitglieder ein Drachenlager eingerichtet. Ein Lagerplatz jeweils für einen Hängegleiter kostet im Jahr  30,00 €.
Ein Lagerplatz ist jeweils für ein Kalenderjahr zu bezahlen.

Eine zeitlich beschränkte Nutzung ist nur in begründeten Ausnahmen in Absprache mit
dem Kassenwart möglich.

                                                                                                                               
§ 4

Zahlungsweise

Vereinsbeiträge und Drachenlagergebühren werden jeweils im Dezember für das kommende
Jahr vom Kassenwart eingezogen bzw. auf das Vereinskonto eingezahlt.
Neuaufnahmen werden nur mit Einzugsermächtigung akzeptiert.

Tritt jemand im Laufe des Jahres in den DCB ein, wird die Aufnahmegebühr und der nach
§ 1 fällig werden Beitrag unverzüglich nach seinem Eintritt auf das Vereinskonto eingezogen.
.
                                                                
                                                                      
§ 5

Säumnisgebühr

Wer seine Vereinsbeiträge und die Kosten für das Drachenlager nicht bis zum 1. Februar des laufenden Jahres auf das Vereinskonto des DCB überwiesen hat bzw. der Einzug nicht erfolg-
Reich war, zahlt an den DCB eine Säumnisgebühr in Höhe von  5,00 € pro Monat.

Wer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem DCB trotz zwei Mahnungen durch den
Kassenwart nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass diese Beträge anwaltlich eingetrieben
werden.

Verläuft ein Bankeinzug des Beitrages ohne Erfolg, hat das Mitglied die entstehenden Kosten zu tragen und innerhalb einer Woche dafür zu sorgen, dass der Beitrag ohne Probleme einge-
zogen werden kann.

 

§ 6

Schleppgebühren im Winden- und UL-Schleppbetrieb, Trikecharter sowie Landegebühren

                                     
Für Gastpiloten beträgt die Schleppgebühr an der Winde  8,00 €  pro Schlepp bzw. 20,00 € für eine Tageskarte. Auch nach Bezahlung von Einzelschlepps an der Winde steht es dem Gast jederzeit frei, durch Zahlung des Differenzbetrages eine Tageskarte zu erwerben.

Die Schleppgebühren sind jeweils nach Beendigung des Schleppbetriebes bzw. vor Verlassen des Fluggeländes an einen Vertreter des DCB`s, der vor Beginn des Schleppbetriebes von den anwesenden Vereinsmitgliedern einvernehmlich benannt wird, unverzüglich zu bezahlen.

Gastpiloten, die am UL-Schlepp teilnehmen, zahlen an den DCB eine Platzbenutzungsgebühr
von  5,00 € pro Tag. Diese Gebühr ist vor Beginn des UL-Schleppbetriebes an den DCB zu bezahlen.
Die Chartergebühr für das vereinseigenen Trike beträgt pro Stunde 56,00 €.  Diese Gebühr kann jährlich neu festgelegt werden.

Nichtmitglieder zahlen pro Landung mit einem motorisierten Luftsportgerät eine Gebühr von

3,00 €
an den DCB.

Mitglieder des DCB, die ihre Fluggeräte auf anderen Flugplätzen abgestellt haben, zahlen
keine Landegebühr.

Durch Mitglieder des DCB eingenommene Gebühren sind in dem im Flachbau befindlichen Briefkasten in einem Briefumschlag mit entsprechender Beschriftung einzuwerfen.

 

§ 7

Sheltergebühren

Die Gebühr für einen Trike-Abstellplatz in einem Shelter beträgt einschließlich der Landebebühr:

77,00 €  monatlich für Nichtmitglieder
41,00 €  monatlich für Mitglieder
10,50 €  von Freitag bis Sonntag für Nichtmitglieder
5,50 €  von Freitag bis Sonntag für Mitglieder

Sofern in den Sheltern Abstellflächen vorhanden sind bzw. nicht von Trikes besetzt sind,
können für eine Monatsgebühr von
                                          
7,50 € aufgebaute Drachen
10,00 € aufgebaute Starrflügler
10,00 € Doppelsitzerdrachen mit Fahrwerk
12,50 € Minimum von DCB’lern
25,00 € Minimum von Nichtmitgliedern

in den Sheltern abgestellt werden.
 
Dabei haben Doppelsitzerdrachen mit Fahrwerk der auf dem Sonderlandeplatz „Altes Lager“ befindlichen Drachenflugschule Vorrang.

Die monatlichen Gebühren werden zum ersten eines Monats ein halbes Jahr im Voraus fällig und sindauf das Vereinskonto des DCB zu zahlen bzw. werden vom Kassenwart eingezogen.

Die Wochenendgebühren sind entsprechend der in § 7 Abs. 2 getroffenen Regelung an den
DCB zu zahlen.

Die Wochenendgebühren sind entsprechend der in § 7 Abs. 2 getroffenen Regelung an den DCB zu zahlen.

 

§ 8
 
Nutzungsentgelte für den Flachbau

Für Übernachtungen im Flachbau einschließlich Küchen- und Toilettenbenutzung betragen die Entgelte für Gäste des DCB pro Übernachtung:

im Gästezimmer:

eine Person 8,00  €
zwei Personen 14,00 €
drei Personen 18,00 €

im Gemeinschaftsschlafraum: 5,00 €
(für Mitglieder kostenfrei)

für Mitglieder im Gästeraum:

eine Person 5,00 €
zwei Personen 9,00 €
drei Personen 11,50 €

Für Gäste und Mitglieder kostet einmal Duschen jeweils 1,00 €, der vor dem Duschen in die
an den Eingangstüren  befindlichen Briefkästen  einzuwerfen ist.

 
§ 9

Camping- und Zeltgebühren

Für die Benutzung des Geländes  im Bereich der Shelter und des Flachbaus durch Gastcamper einschließlich Küchen- und Toilettenbenutzung werden  pro Tag folgende Entgelte erhoben:

Wohnwagen/Wohnmobil 5,00 € pro Person
Zweimannzelt 2,50 € pro Person
Mehrpersonenzelt 4,00 €

1 Tag Strom für Camper pauschal 2,00 €
(soweit eine extra Stromversorgung erfolgt)

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre zahlen keine Gebühren.

 

§ 10

Inkrafttereten

Die Finanzordnung tritt mit Wirkung der Veröffentlichung im DCB-INFO bzw. auf den Internetseiten des DCB  in Kraft.

Der Vorstand des DCB im April 2007

                                                                  

 Zum downloaden der Finanzordnung bitte hier klicken.
Aufnahmeantrag zum Download : Antrag



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letzte Änderung: 22.05.2007