Finanzordnung des DCB Der Mitgliedsbeitrag für den DCB beträgt pro Jahr 135,00 EURO. Neue Mitglieder können zum Beginn oder während eines Quartals in den DCB eintreten. Eintritt zum bzw. im 1. Quartal eines Jahres: 135,00 € Für Jugendliche bis 20 Jahre beträgt der Jahresbeitrag 80,00 €. Die Quartalsaufteilung erfolgt Der Mitgliedsbeitrag für Modellflieger beträgt pro Jahr 40,00 €. Der Mitgliedsbeitrag für den DGF beträgt pro Jahr 40,00 Der Ruhebeitrag (passive Mitgliedschaft) beträgt pro Jahr 15,50 € Mitgliedsbeitrag IG F-Schlepp Der Mitgliedsbeitrag der IG F-Schlepp beträgt pro Jahr 150,00 €. Neue Mitglieder können zu Beginn oder während eines Quartals in den DCB/IG F-Schlepp eintreten. Sie entrichten im ersten Jahr einen anteiligen Jahresbeitrag wie folgt: Eintritt zum bzw. im 1. Quartal eines Jahres: 150,00 € Für Jugendliche bis 20 Jahre beträgt der Jahresbeitrag 90,00 €. Der Ruhebeitrag(passive Mitgliedschaft für die IG F-Schlepp beträgt pro Jahr 50,00 €. IG F-Mitglieder, die uneingeschränkt auch an der Winde fliegen wollen, zahlen einen zusätzlichen Mitgliedsbeitrag pro Jahr von 55,00 €. Mitgliedsbeitrag im DGF (Vereinsmitgliedschaft im DHV) Der Mitgliedsbeitrag für den DGF beträgt pro Jahr 40,00 €. Aufnahmegebühr Bei Eintritt in den DCB ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von derzeitig 100,00 € an den Verein zu zahlen. Modellflieger zahlen 25,00 €. Die Aufnahmegebühr wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag auf das Vereinskonto per Last-
§ 3 Drachenlager Der DCB hat auf dem Fluggelände „Altes Lager“ für seine Mitglieder ein Drachenlager eingerichtet. Ein Lagerplatz jeweils für einen Hängegleiter kostet im Jahr 30,00 €. Eine zeitlich beschränkte Nutzung ist nur in begründeten Ausnahmen in Absprache mit Zahlungsweise Vereinsbeiträge und Drachenlagergebühren werden jeweils im Dezember für das kommende Tritt jemand im Laufe des Jahres in den DCB ein, wird die Aufnahmegebühr und der nach Säumnisgebühr Wer seine Vereinsbeiträge und die Kosten für das Drachenlager nicht bis zum 1. Februar des laufenden Jahres auf das Vereinskonto des DCB überwiesen hat bzw. der Einzug nicht erfolg- Wer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem DCB trotz zwei Mahnungen durch den Verläuft ein Bankeinzug des Beitrages ohne Erfolg, hat das Mitglied die entstehenden Kosten zu tragen und innerhalb einer Woche dafür zu sorgen, dass der Beitrag ohne Probleme einge-
§ 6 Schleppgebühren im Winden- und UL-Schleppbetrieb, Trikecharter sowie Landegebühren Die Schleppgebühren sind jeweils nach Beendigung des Schleppbetriebes bzw. vor Verlassen des Fluggeländes an einen Vertreter des DCB`s, der vor Beginn des Schleppbetriebes von den anwesenden Vereinsmitgliedern einvernehmlich benannt wird, unverzüglich zu bezahlen. Gastpiloten, die am UL-Schlepp teilnehmen, zahlen an den DCB eine Platzbenutzungsgebühr Nichtmitglieder zahlen pro Landung mit einem motorisierten Luftsportgerät eine Gebühr von 3,00 € Mitglieder des DCB, die ihre Fluggeräte auf anderen Flugplätzen abgestellt haben, zahlen Durch Mitglieder des DCB eingenommene Gebühren sind in dem im Flachbau befindlichen Briefkasten in einem Briefumschlag mit entsprechender Beschriftung einzuwerfen.
§ 7 Sheltergebühren Die Gebühr für einen Trike-Abstellplatz in einem Shelter beträgt einschließlich der Landebebühr: 77,00 € monatlich für Nichtmitglieder Sofern in den Sheltern Abstellflächen vorhanden sind bzw. nicht von Trikes besetzt sind, in den Sheltern abgestellt werden. Die monatlichen Gebühren werden zum ersten eines Monats ein halbes Jahr im Voraus fällig und sindauf das Vereinskonto des DCB zu zahlen bzw. werden vom Kassenwart eingezogen. Die Wochenendgebühren sind entsprechend der in § 7 Abs. 2 getroffenen Regelung an den Die Wochenendgebühren sind entsprechend der in § 7 Abs. 2 getroffenen Regelung an den DCB zu zahlen.
§ 8 Für Übernachtungen im Flachbau einschließlich Küchen- und Toilettenbenutzung betragen die Entgelte für Gäste des DCB pro Übernachtung: im Gästezimmer: eine Person 8,00 € im Gemeinschaftsschlafraum: 5,00 € für Mitglieder im Gästeraum: eine Person 5,00 € Für Gäste und Mitglieder kostet einmal Duschen jeweils 1,00 €, der vor dem Duschen in die Camping- und Zeltgebühren Für die Benutzung des Geländes im Bereich der Shelter und des Flachbaus durch Gastcamper einschließlich Küchen- und Toilettenbenutzung werden pro Tag folgende Entgelte erhoben: Wohnwagen/Wohnmobil 5,00 € pro Person 1 Tag Strom für Camper pauschal 2,00 € Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre zahlen keine Gebühren.
§ 10 Inkrafttereten Die Finanzordnung tritt mit Wirkung der Veröffentlichung im DCB-INFO bzw. auf den Internetseiten des DCB in Kraft. Der Vorstand des DCB im April 2007
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